Abschaffung der Straßenbaubeiträge ist eine echte Entlastung der Bürgerinnen und Bürger

SPD-Fraktion stellt Antrag im Landtag NRW und sieht breites gesellschaftliches Bündnis hinter sich

Der Landtag hat gestern den Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion beraten, der eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorsieht.

„Mit diesem Schritt wollen wir tausende Bürgerinnen und Bürger landesweit entlasten. Auch in Essen stehen viele Menschen vor existenziellen Problemen, wenn die Straße vor Ihrer Haustür gemacht wird. Denn nicht selten wurde die Eigentumswohnung oder das kleine Eigenheim fürs Alter mit den letzten Ersparnissen gekauft. Wenn dann der Gebührenbescheid kommt, bedeutet das den Absturz in eine echte Notlage. Häufig sind die Kosten auch im Vorfeld nicht kalkulierbar und der Bescheid trudelt erst nach Jahren ein, sodass eine Planungssicherheit in keiner Form gegeben ist“, so die Essener Landtagsabgeordneten Britta Altenkamp, Thomas Kutschaty und Frank Müller.

Die SPD-Fraktion lässt die Kommunen mit den Kosten natürlich nicht im Regen stehen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Land den Anteil der Anwohner komplett übernimmt. Für die Stadt Essen würde das unter dem Strich also keine Änderung bedeuten. Mehr noch: Zukünftig hätte sie es auch nicht mehr mit hunderten einzelnen Rechnungsempfängern zu tun, sondern würde lediglich mit dem Land abrechnen. Also auch eine echte Entlastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die sich dann um andere Angelegenheiten kümmern können, die momentan brach liegen.

„Jetzt liegt der Ball bei den Fraktionen von CDU und FDP. In den Städten und Gemeinden werben deren Parteifreunde offen für die Abschaffung dieser Beiträge. Auch der Bund der Steuerzahler hat eine Kampagne zu deren Abschaffung gestartet. Wir bieten den Regierungsfraktionen in NRW ein breites Bündnis für diesen bürgerfreundlichen Weg an. Die heutige Diskussion im Landtag gibt da aber wenig Hoffnung“, so die drei Essener SPD-Abgeordneten abschließend.

Hintergrund:

Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese hohen Beitragsforderungen bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Dies setzt wiederum die erhebenden Kommunen zunehmend unter Druck. In den letzten Jahren ist es in diesem Zusammenhang zu einer steigenden Zahl von Rechtsbehelfsverfahren gekommen. Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen. Die derzeitige Rechtslage berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger.

Anlage: Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, Drucksachennummer 17/4115