Für die Landtagswahl am 15. Mai können die Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Auf den Wahlbenachrichtigungen befindet sich der Antrag auf Briefwahl. Der Versand soll bis zum 25. April erfolgen.
Wer Briefwahl beantragen möchte hat folgende Möglichkeiten:
- Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und zurück an die Stadt schicken.
- Den QR-Code mit dem Smartphone scannen und dort die personalisierte Antragstellung ausfüllen.
- Persönlich im Wahlamt. WICHTIG! Personalausweis oder Reisepass und Wahlbenachrichtigung mitbringen.
- Oder online unter http://wahlschein.muelheim-ruhr.de
- per Mail an wahlbuero@nullmuelheim-ruhr.de
Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 13. April versendet.
Eine telefonische Antragstellung ist ausgeschlossen.
Noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, soll sich bei der Stadt unter der Telefonnummer 0208 455-1696 melden.
Briefwahlbüro
Das Briefwahlbüro ist ab dem 25. April bis zum 13. Mai geöffnet. Das Büro befindet sich im Historischen Rathaus, Am Rathaus 1, im Foyer im Eingangsbereich.
Die Öffnungszeiten sind:
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie
- am Freitag, den 13. Mai bis 18.00 Uhr
Rücksendung der Wahlbriefe
Die Briefwähler*innen haben dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief bis zum 15. Mai 18.00 Uhr beim Oberbürgermeister vorliegt.
Es ist zu empfehlen, die Briefe spätestens am Donnerstag, den 12. Mai 2022 abzusenden. Bitte auch immer die Leerungszeiten der Briefkästen beachten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen auf der Homepage der Stadt: Zur Homepage der Stadt